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Zehn Konsequenzen aus dem EuGH – Urteil vom 06.06.2018 zum Thema Facebook Fanseiten - Eine Satire

von Thomas Schmidtkonz


Am 06.06.2018 urteilte der EuGH also der Europäische Gerichtshof, dass Facebook-Fanseitenbetreiber für Datenschutzverletzungen von Facebook mitverantwortlich sind, obwohl sie gar nicht wissen, was Facebook dort mit den Daten macht und nicht anderes dagegen tun können, als die Seite abzuschalten.
Das hat aber 10 Konsequenzen, welche die meisten sich nicht vorstellen können ...
 

Text dazu - Film

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Zehn Konsequenzen aus dem EuGH – Urteil vom 06.06.2018 zum Thema Facebook Fanseiten - Eine Satire

Am 06.06.2018 urteilte der EuGH, dass Facebook-Fanseitenbetreiber für Datenschutzverletzungen von Facebook mitverantwortlich sind, obwohl sie gar nicht wissen, was Facebook dort mit den Daten macht und nicht anderes dagegen tun können, als die Seite abzuschalten.

Das hat aber 10 Konsequenzen, welche die meisten sich nicht vorstellen können:

  1. Die Facebook-Fanseite unserer Bundeskanzlerein Angela Merkel ist somit auch illegal. Natürlich so auch die Facebook-Fanseiten aller anderen Politiker

  2. Natürlich sind nach dem Urteil auch alle Facebook-Fanseiten der EU-Administration einschließlich die Seiten der Präsidenten Jean-Claude Juncker und Donald Tusk illegal.

  3. Es sind auch alle anderen sozialen Netzwerke wie Youtube usw. betroffen

  4. Es geht aber noch weiter: So trägt ein Vermieter Teilschuld, wenn sein Mieter in seiner Wohnung Verbrechen begeht

  5. Wer sein Auto an jemanden ausleiht und der einen Unfall begeht trägt eine Teilschuld, weil wenn er sein Auto nicht ausgeliehen hätte, wäre der Unfall nicht geschehen!

  6. Bankräuber wird es freuen. Auch die Banken tragen eine Teilschuld, denn ohne Banken kein Bankraub

  7. Auch Ladendiebe dürfen sich freuen, denn auch die Ladenbetreiber tragen bei einem Ladendiebstahl eine Teilschuld. Denn ohne Läden keine Ladendiebe.

  8. Wer morgens einen Kater hat, kann den Bierbrauer, Winzer und Schnapsbrenner mit zur Verantwortung ziehen, denn ohne die ist auch kaum ein Kater möglich!

  9. Gehirnverbechen. Das Gehirn trägt immer bei Verbrechen eine Teilschuld. Denn ohne Gehirn kein Verbrechen. Verbrecher müssen also ab sofort mit mildernden Umständen abgeurteilt werden.

  10. Auch die Richter, die für dieses Urteil die Schuld tragen, sind nur teilweise schuld. Denn der Gerichtshof trägt Mitverantwortung an diesem Urteil. Denn ohne Gericht kein Richter und somit kein Urteil!

Aber nun zum Film, der alles näher erläutert:

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